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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für den Besuch des Circuleum gelten ausschließlich die gegenständlichen AGB. Von den AGB
insgesamt oder teilweise abweichende Vereinbarungen sind ausgeschlossen, fremde
Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn
der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen ohne ausdrücklichen
Vorbehalt erbringt.


2. Vertragspartner
(1) Der Vertrag über die Anmeldung zum CIRCUS CIRCULI kommt mit der Stuttgarter
Jugendhaus gGmbH (im Folgenden stjg) zustande.
(2) Anschrift: Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart, Sitz der
Gesellschaft Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB 725890, Vertretungsberechtigter
Geschäftsführer: Ingo-Felix Meier


3. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der stjg kommt durch die Anmeldung des Kindes zustande,
in dem der Kunde die Anmeldung auf unserer Website durch Auswahl der Schaltfläche „verbindlich anmelden“ abschickt. Ein Vertrag kommt allerdings nur
zustande, solange Plätze verfügbar sind. Danach können Kinder auf eine Warteliste aufgenommen
werden.


4. Benutzungsbedingungen
Die Benutzung des CIRCUS CIRCULI ist Kindern im Alter zwischen 7 und 14 Jahren gestattet. Es
dürfen nur Kinder in den CIRCUS CIRCULI, die eine gültige Anmeldung haben und bei den
Mitarbeitern des CIRCUS CIRCULI registriert sind. Die Einrichtungen des CIRCUS CIRCULI sind
pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder
Beschädigung haften die Besucher für den Schaden. Die Besucher haben alles zu unterlassen, was
den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Das Personal des CIRCUS CIRCULI übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den
Anordnungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Vorschriften und Hinweise,
insbesondere auch bei den Themenstationen sind in jedem Fall zu beachten. Besucher, die gegen
diese Bestimmungen oder die erlassenen Anordnungen verstoßen, können vorübergehend oder
dauernd vom Besuch aller Einrichtungen des CIRCUS CIRCULI ausgeschlossen werden. In solchen
Fällen wird der Teilnehmerbetrag nicht zurückerstattet.


5. Rücktritt (Stornierung) und Umbuchung durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des CIRCUS CIRCULI von dem Vertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.
Umbuchungen sind jederzeit vor Beginn der Veranstaltung möglich, allerdings nur solange noch
freie Plätze verfügbar sind. Wenn der Kunde von dem Vertrag zurücktritt oder umbucht werden
folgende pauschalierten Ansprüche für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen
geltend gemacht. 

Bis 4 Wochen (20 Werktage) vor Beginn der Veranstaltung werden 90%.
Bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%. des Teilnahmebetrages rückerstattet. 

Dannach wird der gesammte Teilnahmebetrag fällig.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Leistung den Vertrag
kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde als Leistungsnehmer den CIRCUS CIRCULI
ungeachtet der Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in
solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Teilnehmerbetrag. Ferner ist der
Veranstalter berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn Buchungen unter
irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des
Kunden, der angegebenen Kinder oder des Zwecks, getätigt werden. Bei berechtigtem Rücktritt
des Veranstalters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Öffnungszeiten und Zutritt
Die Kernzeitenbetreuung findet von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Die
Eltern oder betreuenden Personen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder rechtzeitig
abgeholt werden. Wenn eine andere Person, als die Eltern oder betreuende Personen die Kinder
abholt, oder die Person sich verspätet, ist das den Mitarbeitern unverzüglich, über die
Notfallnummer, mitzuteilen. Die Kinder sind dazu verpflichtet, zwei Telefonnummern der Eltern
oder betreuenden Personen bei sich zu tragen um sie im Notfall kontaktieren zu können..Mit der
Anmeldung eines Kindes erkennt jeder Besucher diese AGB sowie alle sonstigen zur
Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen und Vorschriften an. Eltern,
sonstige Aufsichtspersonen, oder Leiter von Vereinen oder geschlossenen Gruppen, sind für die
Einhaltung dieser Regelungen durch die, ihrer Aufsichtspflicht unterliegenden Kinder
verantwortlich.
Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen;
b) Personen, die Tiere mit sich führen;
c) Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit oder an offenen
Wunden oder an Hautausschlägen leiden;
d) Personen, die aufgrund von Krankheiten, Verletzungen, Arzneimittelbedarf,
Beeinträchtigungen oder sonstigen Umständen für den Besuch des CIRCUS CIRCULI nicht die
erforderlichen Voraussetzungen erbringen, nicht ausreichend beaufsichtigt werden können
oder für Dritte eine Belästigung oder Gefährdung darstellen können.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die aufgrund ihres Verhaltens, Krankheiten,
Verletzungen oder sonstigen Zustands nicht ausreichend beaufsichtigt werden können oder die
eine Gefährdung für Dritte darstellen könnten, vom Eintritt auszuschließen oder von der
Veranstaltung zu verweisen. Der Veranstalter behält sich auch vor, weitere Besucher nicht in den
CIRCUS CIRCULI einzulassen, insbesondere, wenn dies aufgrund der Auslastung des CIRCUS
CIRCULI notwendig ist.


8. Aufsichtspflichten
Während der Öffnungszeiten des CIRCUS CIRCULI werden die Kinder von qualifiziertem Personal
betreut. Das Personal hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder keine Schäden erleiden und durch
diese weder Dritte verletzt noch Sachen beschädigt werden. Die Besucher des Projektes sind in
jedem Fall verpflichtet, den Veranstalter vor dem Einlass alle Krankheiten,
Verletzungen, Arzneimittelbedarf, Beeinträchtigungen sowie sonstigen Umstände aller Art
bekannt zu geben, die zu einer erhöhten oder besonderen Aufsichtspflicht bzw. Gefährdung
führen könnten oder sonst berücksichtigt werden müssen.


9. Haftungsausschluss
Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtungeingebrachten Sachen wird nicht gehaftet, es sei denn, der Veranstalter oder ihre Erfüllungsgehilfen selbst haben dies vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Den Veranstalter treffen keine besonderen Pflichten als Betreiber hinsichtlich der eingebrachten Sachen. Für
höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht
erkannt werden, haftet der Veranstalter nicht. Der Veranstalter oder ihre Erfüllungshilfen haften
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Soweit die Haftung vom Veranstalter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Für
Wertsachen und Bargeld wird nicht gehaftet. Diese Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht
zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.


10. Persönlichkeitsrechte
Sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen in Absprache mit dem Veranstalter getroffen
wurden, erklären sich die Besucher und Teilnehmer unsere Projekte, Aktionen und dem
Veranstaltungsgelände damit einverstanden, dass von Ihnen Bild-/ Tonaufnahmen hergestellt
werden. Der Veranstalter verpflichtet sich dazu, die Aufnahmen nicht an Dritte weiterzugeben
und garantiert einen sorgfältigen sowie gewissenhaften Umgang. Die Nutzungsüberlassung
erfolgt kostenfrei und unwiderruflich.


11. Datenschutz
Der Veranstalter ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu speichern, zu verarbeiten
und sonst zu nutzen, soweit dies zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und
zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. Der Kunde kann dieser
Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen. Der Veranstalter wird dem Kunden auf
Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und
unentgeltlich Auskunft erteilen. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH hat mit dem Jugendamt
Stuttgart eine Vereinbarung getroffen, nach der sie sich verpflichtet, den Schutz von Sozialdaten
gemäß den Bestimmungen des § 35 SGB I, §§ 67bis 85a SGB X sowie §§ 61 bis 68 SGB VIII zu
gewährleisten. Bitte beachten Sie die ausführlichen Datenschutzhinweise auf unserer Webseite


12. Änderung der Datenschutzbestimmungen
Sollten es die rechtlichen oder technischen Entwicklungen erfordern, behalten wir uns das Recht
vor, die Datenschutzmaßnahmen anzupassen. Die Datenschutzhinweise werden
dementsprechend angepasst, weshalb Sie bitte immer unsere aktuelle Version beachten.


13. Gerichtsstand
Im Streitfall ist der Gerichtstand Stuttgart. Soweit keine anderen Regelungen getroffen wurden,
gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.


14. Schlussbestimmungen
Der Veranstalter behält sich vor, Irrtümer sowie Druck- und Rechenfehler zu berichtigen. Sollten
eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die
dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


Geschlechterbezeichnung
Um die Lesbarkeit dieser AGB zu vereinfachen, wird bei Personenbezeichnungen in der Regel die
männliche Form verwendet. Diese Bezeichnungen erfassen jedoch die männlichen und weiblichen
Personen.Stand: 16.01.2023
Stuttgarter Jugendhaus gGmbH
Kegelenstraße 21
70372 Stuttgart

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